1. PRODUKTE: PARTEIEN: VEREINBARUNG.
Thermoform Engineered Quality LLC, („TEQ“), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im US-Bundesstaat Delaware, ist der „Verkäufer“; die Person oder juristische Person, welche die hierin definierten Produkte kauft, ist der „Käufer“. Die „Produkte“ bezeichnet alle vom Verkäufer bereitgestellten Materialien, Waren oder Arbeiten, gleich welcher Art. Jedes einzelne Produkt gilt als „Teil“ und hat eine vom Verkäufer angegebene „Teilenummer“. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten des Verkäufers. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen, die auf einer vom Käufer ausgestellten Bestellung erscheinen, sind ungültig, es sei denn, diese zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen werden in der Auftragsbestätigung des Verkäufers bestätigt oder von beiden Parteien ausdrücklich in einer getrennten schriftlichen Vereinbarung genehmigt.
2. ANGEBOTE
Angebote sind dreißig (30) Tage ab dem Datum der Übermittlung an den Käufer gültig; danach verfällt das Angebot. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Preis der Produkte jederzeit vor der Lieferung zu erhöhen, um etwaige Kostensteigerungen der Produkte widerzuspiegeln, die auf einen Faktor zurückzuführen sind, welcher außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt (wie z. B. Erhöhungen der Rohstoff-, Herstellungs- bzw. Transportkosten, Währungsschwankungen oder Erhöhung von Steuern und Abgaben). Die „Bestellung“ des Käufers (oder eine anderweitige Bestellung der Produkte durch den Käufer) stellt ein Angebot des Käufers dar, die Produkte gemäß diesen Geschäftsbedingungen zu kaufen. Das Angebot gilt erst dann als angenommen, wenn der Verkäufer eine Auftragsbestätigung (oder eine andere vom Verkäufer verwendete Annahmemethode) ausstellt, woraufhin die „Vereinbarung“ zustande kommt.
3. TECHNISCHE DATEN
Die technischen Daten bestehen aus der/den „endgültigen Teilezeichnung(en)“ des Verkäufers, welche die wesentlichen Abmessungen des jeweiligen Teils enthält. Die endgültige(n) Teilezeichnung(en) müssen vom Käufer vor Produktionsbeginn unterzeichnet und datiert werden, und der Verkäufer ist erst nach Erhalt der ausgefertigten endgültigen Teilezeichnung(en) verpflichtet, mit der Produktion zu beginnen. Wenn eine endgültige Teilezeichnung nicht vom Käufer unterzeichnet und datiert wird, gelten die Produktbeschreibungen oder Zeichnungen des Verkäufers, die im Angebot des Verkäufers oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten oder diesem beigefügt sind, als die „technischen Daten“. Vom Käufer erstellte Muster oder Zeichnungen werden nicht Teil der technischen Daten, es sei denn, sie werden ausdrücklich in die endgültige Teilezeichnung des Verkäufers aufgenommen. Ungeachtet des Vorstehenden, akzeptiert der Käufer, dass aufgrund von Unterschieden in Ausrüstung, Verarbeitung, Proofsubstraten, Papier, Tinten, Pigmenten und anderen Bedingungen zwischen Farbproofs und Produktionsabläufen eine vertretbare Farbabweichung zwischen Farbproofs und dem abgeschlossenen Auftrag im Rahmen der technischen Daten zulässig ist.
4. PREISE
Die angegebenen Preise sind in US-Dollar. Der Käufer ist für die Zahlung aller Umsatz-, Nutzungs-, Mehrwert- oder ähnlichen Steuern verantwortlich, die auf den Verkauf der Produkte anfallen oder anfallen können. Die Preise basieren auf Lieferungen in vollen Palettenmengen und gelten für die gesamte bestellte Menge in einer einzigen Sendung, ohne Lagerkosten, es sei denn, der Verkäufer hat ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungsbedingungen sind dreißig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum des Verkäufers, es sei denn, das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Verkäufers sieht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vor. Ungeachtet des Vorstehenden behält sich der Verkäufer das Recht vor, für kundenspezifische Materialien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf kundenspezifische Werkzeuge), die der Verkäufer speziell für die jeweilige Bestellung beschafft oder produziert, eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Recht vor, die vollständige oder teilweise Zahlung der Rechnung vor dem Versand der Waren zu verlangen, wenn der Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt nach vernünftigem Ermessen Zweifel an der Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Käufers entwickelt. Das Recht des Verkäufers auf Zahlung nach Angebot der konformen Ware ist uneingeschränkt, und der Käufer darf nicht mit Zahlungen aufrechnen, die der Käufer dem Verkäufer gegenüber geltend machen könnte. Bei überfälligen Rechnungen wird der ausstehende Betrag mit einem Zinssatz in Höhe von 1½ % pro Monat oder dem nach geltendem Recht maximal zulässigen Zinssatz verrechnet, und der Käufer ist verantwortlich und haftbar für alle Kosten, die dem Verkäufer für Inkasso entstehen, einschließlich angemessener Anwaltskosten. Sollte der Käufer eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlen, behält der Verkäufer sich unter anderem das Recht vor, entweder diese Vereinbarung zu kündigen oder die weitere Lieferung auszusetzen. Sollte die finanzielle Lage des Käufers nach Feststellung des Verkäufers unbefriedigend sein oder werden, kann der Verkäufer für künftige Lieferungen Vorauszahlung verlangen.
6. VERSAND, LIEFERUNG, VERPACKUNG
Die Lieferung erfolgt am Standort des Verkäufers, der im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung angegeben ist (Huntley, Illinois oder Fremont Indiana). Der Versand erfolgt ab Werk des Verkäufers (Incoterms 2010). Über- oder Unterschreitungen dürfen 10 % der bestellten Menge nicht überschreiten, und der Verkäufer wird die tatsächliche Menge innerhalb dieser Toleranz in Rechnung stellen. Die Liefertermine sind ungefähre Angaben, und der Verkäufer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die aus einer Lieferverzögerung resultieren. Der Verkäufer verwendet für den Versand der Waren handelsübliche Verpackungsmethoden.
7. ÄNDERUNGEN
Der Käufer kann Änderungen an Zeichnungen, Konstruktion oder technischen Daten vorschlagen, indem er einen schriftlichen Änderungsauftrag einreicht. Der Verkäufer prüft die Anfrage und antwortet mit einem schriftlichen Änderungsauftragsangebot („Änderungsauftragsangebot“), in dem die mit der Änderung verbundenen Kosten aufgeführt sind, wie z. B. auf die zusätzlichen Materialkosten und die Auswirkungen auf den Materialbestand des Verkäufers (einschließlich redundantem Material und WIP), eventueller Änderungen oder Anpassungen der Produktionswerkzeuge, zusätzlichen Arbeiten oder zusätzlichem Arbeitsumfang sowie jeglicher Erhöhung des Zeitaufwands, der für die Leistung des Verkäufers aufgrund der Änderung erforderlich ist. Die Parteien verpflichten sich, zusammenzuarbeiten, um eine gegenseitige Einigung über den Umfang und die Kosten der vorgeschlagenen Änderung zu erzielen, die erst dann wirksam wird, wenn der Käufer eine neue Bestellung aufgibt, die die Änderung widerspiegelt, und der Verkäufer eine neue Auftragsbestätigung zur Annahme der neuen Bestellung ausstellt. Wenn die Änderung eine Überarbeitung der Spezifikationen erfordert, wird eine neue endgültige Teilezeichnung vom Käufer unterzeichnet und datiert. Der Verkäufer ist erst dann verpflichtet, Änderungen vorzunehmen, wenn dieser Vorgang abgeschlossen ist. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, fährt der Verkäufer mit der Herstellung der Produkte wie zuvor vereinbart fort, es sei denn, der Käufer fordert die Aufhebung der Vereinbarung gemäß Abschnitt 9(b) hierin an und der Verkäufer stimmt dieser zu.
8. GARANTIE
Der Verkäufer garantiert für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen (der „Garantiezeitraum“) nach Versand, dass die Produkte den technischen Daten entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Während des Garantiezeitraums wird der Verkäufer nach unverzüglicher schriftlicher Mängelanzeige und Bestätigung, dass die Produkte gemäß den Empfehlungen des Verkäufers und der branchenüblichen Praxis gelagert, integriert, installiert, betrieben und gewartet wurden, reparieren oder nach eigenem Ermessen ersetzen oder den Kaufpreis für defekte Produkte oder Komponenten davon erstatten. Der Käufer muss vor der Rücksendung eines Produkts die schriftliche Genehmigung des Verkäufers in Form einer Rücksendegenehmigungsnummer einholen. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für Garantieansprüche, bei denen der angebliche Mangel oder die Kontamination der Produkte durch das Öffnen oder Ändern der Produktverpackung durch Dritte nach dem Versand aus dem Werk des Verkäufers und vor dem Eingang beim Käufer entstanden sein könnte. Der Käufer muss die defekten Produkte gemäß den Anweisungen des Verkäufers verpacken, und der Verkäufer ist für die anfallenden Transportkosten verantwortlich. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle reparierten oder ersetzten Produkte auf Kosten des Verkäufers an den Käufer zurückzusenden.
MIT AUSNAHME DER OBEN AUSDRÜCKLICH ANGEGEBENEN BEDINGUNGEN STELLT DIESE GARANTIE DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS UND DIE EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG DES VERKÄUFERS DAR UND GILT ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DIE GEWÄHRLEISTUNG DES VERKÄUFERS ERSTRECKT SICH NICHT AUF PRODUKTE, DIE DURCH UNFALL, FEHLGEBRAUCH, MISSBRAUCH ODER DURCH VERÄNDERUNG DURCH ANDERE ALS DEN VERKÄUFER ODER EINEN AUTORISIERTEN VERTRETER DES VERKÄUFERS BESCHÄDIGT WURDEN.
9. AUFSCHUB; STORNIERUNG; KÜNDIGUNG
A. Vom Käufer angeforderter AUFSCHUB. Vom Käufer verschobene Liefertermine werden eingehalten, sofern sie nicht länger als 5 Werktage über den ursprünglichen Liefertermin hinausgehen. Wenn der Käufer einen Aufschub des Versands der Produkte von mehr als 5 Werktagen verlangt, hat der Verkäufer Anspruch auf Ersatz aller durch den Aufschub verursachten zusätzlichen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Umschlag-, Lager- und Transportkosten. Der Verkäufer kann die Preise für mit Aufschub gelieferter Produkte erhöhen, um erhöhte Kosten widerzuspiegeln, die dem Verkäufer entstehen. Der Käufer muss alle Produkte innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum der Bestellung des Käufers annehmen; andernfalls kann diese Vereinbarung vom Käufer gemäß Abschnitt (b) unten als storniert betrachtet werden.
B. STORNIERUNG DURCH DEN KÄUFER. Ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers (und nach alleinigem Ermessen des Verkäufers) können Produkte nicht zurückgegeben und Bestellungen, die einmal angenommen wurden, nicht storniert werden. Produkte, die für Rücksendungen und/oder vom Verkäufer genehmigte Stornierungsaufträge autorisiert sind, unterliegen inkrementellen oder zusätzlichen Kosten, die dem Verkäufer entstehen, sowie Bearbeitungs- und/oder Stornierungsgebühren, die vom Verkäufer festgelegt werden. Es versteht sich, dass Produkte, die auf den Käufer zugeschnitten sind, nicht wieder in den Bestand genommen und/oder weiterverkauft werden können. Die Zahlung der Stornogebühren erfolgt innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum des Verkäufers.
C. KÜNDIGUNG DURCH DEN VERKÄUFER. Der Verkäufer hat das Recht, jede Bestellung jederzeit durch schriftliche Mitteilung bei einer wesentlichen Verletzung dieser Geschäftsbedingungen durch den Käufer zu kündigen.
10. REKLAMATIONEN
Der Käufer muss dem Verkäufer alle Reklamationen wegen Fehlmengen, mangelhafter Qualität usw. innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt der Sendung schriftlich melden. Wird eine Reklamation innerhalb der genannten Frist nicht geltend gemacht, gilt dies als unwiderrufliche Annahme. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers dürfen keine Aufrechnungen oder Abzüge von den Rechnungen des Verkäufers vorgenommen werden. Alle Rechtsverfahren, die auf einem Verstoß gegen diese Vereinbarung oder auf einem anderen Anspruch aus dieser Transaktion beruhen (außer einem Rechtsanspruch des Verkäufers in Bezug auf einen dem Verkäufer vom Käufer geschuldeten Betrag), müssen innerhalb eines Jahres ab dem Versanddatum der Produkte eingeleitet werden, oder, im Falle einer Klage wegen angeblicher Garantieverletzung, innerhalb eines Jahres ab dem Datum innerhalb der Garantiefrist, an dem der Mangel vom Käufer entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden müssen.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER GEGENÜBER DEM KÄUFER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH AUS VERKAUF, LIEFERUNG, NICHTLIEFERUNG, WARTUNG, MONTAGE, NUTZUNG, NUTZUNGSVERLUST ODER AUSFALL DER PRODUKTE ODER TEILEN DAVON ERGEBEN, ODER FÜR GEBÜHREN ODER KOSTEN JEGLICHER ART, DIE OHNE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ZUSTIMMUNG DES VERKÄUFERS ANFALLEN, AUCH NICHT BEI FAHRLÄSSIGKEIT DES VERKÄUFERS. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG DES VERKÄUFERS AUS EINEM ANSPRUCH DES KÄUFERS DEN KAUFPREIS DER PRODUKTE, FÜR DIE DER SCHADENSERSATZ VERLANGT WIRD.
12. VERANTWORTUNGSBEREICH
Alle vom Käufer gekauften und bezahlten Fertigprodukte und Werkzeuge sind Eigentum des Käufers. Alle Zwischenmaterialien, die vom Verkäufer stammen und/oder bereitgestellt werden und in Verbindung mit der Herstellung der Produkte verwendet werden, einschließlich und ohne Einschränkung CAD-Dateien, elektronische Daten oder Medien, Designs, Skizzen, Grafiken, Formen, Werkzeuge und endgültige Teilezeichnungen (zusammen „TEQ-Zwischenmaterialien“) sind Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf TEQ-Zwischenmaterialien ohne schriftliche Zustimmung von TEQ nicht verwenden oder Dritten zur Verfügung stellen. Alle Entwürfe oder Zeichnungen, die ausschließlich vom Käufer stammen und erstellt wurden, sind Eigentum des Käufers.
13. VERWENDUNG VON MARKEN/HANDELSNAMEN DES VERKÄUFERS
Der Käufer hat keine Eigentumsrechte, Titel oder Interessen, weder ausdrücklich noch stillschweigend, an geistigem Eigentum, Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos, Werbung und/oder Designs, Markierungen oder anderen kommerziellen Symbolen des Verkäufers, die mit den Produkten verbunden sind, einschließlich ohne Einschränkung die Namen „TEQ“, „Fremont“, „Tek“, „TekPackaging“ (zusammen „Marken des Verkäufers“) und erkennt ausdrücklich die ausschließlichen Rechte, Titel und Interessen des Verkäufers an den Marken des Verkäufers an.
14. VERTRAULICHKEIT
Im Zuge der Lieferung der Produkte an den Käufer können die Parteien oder ihre jeweiligen Vertreter bestimmte geschützte, sensible und vertrauliche Geschäftsinformationen („vertrauliche Informationen“) miteinander teilen. Diese vertraulichen Informationen umfassen unter anderem Designs, Prozesse und Preisvorschläge. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und sie nur in Verbindung mit dem Zweck dieser Vereinbarung zu verwenden. Keine Partei darf vertrauliche Informationen der anderen Partei ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Partei, die Eigentümer der vertraulichen Informationen ist, an Dritte weitergeben. Der Käufer erklärt und garantiert, dass er jeden seiner Mitarbeiter, Agenten und Vertreter veranlassen wird, die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu wahren und zu schützen.
15. HAFTUNGSFREISTELLUNG
Der Käufer hat den Verkäufer in vollem Umfang von allen Verlusten, Kosten, Ausgaben oder Schäden schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Folgeschäden, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren ergeben, die gegen den Verkäufer mit der Begründung eingeleitet werden können, dass: (a) die Herstellung der Produkte durch den Verkäufer, die Verwendung oder der Verkauf der Produkte durch eine Person oder ein vom Käufer geliefertes Zwischenmaterial Patente, Marken, Urheberrechte, Registrierungen, Nutzungsrechte oder andere Eigentumsrechte einer natürlichen oder juristischen Person verletzt; oder dass (b) die Produkte Materialien enthalten, die verleumderisch sind oder das Recht von Personen auf Privatsphäre oder andere Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Verkäufer verpflichtet sich, den Käufer in vollem Umfang von allen Verlusten, Kosten, Ausgaben oder Schäden zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Folgeschäden, die sich aus Ansprüchen, Forderungen, Klagen oder Verfahren ergeben, die gegen den Käufer eingeleitet werden können mit der Begründung, dass der Verkauf und die beabsichtigte Verwendung der Produkte sowie die Prozesse oder Verfahren im Zusammenhang mit der Herstellung der Produkte ein Patent, eine Marke, ein Urheberrecht, eine Registrierung, eine Nutzung oder ein anderes Eigentumsrecht einer natürlichen oder juristischen Person verletzen, vorausgesetzt jedoch, dass jegliche Verletzungsansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung von Zwischenmaterialien des Käufers durch den Verkäufer von den Freistellungsverpflichtungen des Verkäufers ausgeschlossen sind. Auf Antrag der Partei, die die Freistellung beantragt, hat die für die Freistellung verantwortliche Partei auf eigene Kosten einen für die andere Partei vernünftigerweise akzeptablen Rechtsbeistand zu beauftragen, der im Namen dieser Partei auftritt und die Verteidigung bei Rechtsstreitigkeiten übernimmt, die sich aus einem solchen Anspruch ergeben.
16. EINHALTUNG VON GESETZEN
Bei der Erfüllung der Vereinbarung verpflichten sich beide Parteien, alle anwendbaren staatlichen, regionalen und örtlichen Gesetze sowie Durchführungsverordnungen und -vorschriften einzuhalten. Jede Partei verpflichtet sich ferner, die andere Partei von jeglichen Verlusten, Kosten, Schäden oder Haftungen aufgrund einer Verletzung dieses Abschnitts durch diese Partei freizustellen.
17. NOTFÄLLE
Der Verkäufer haftet nicht für Leistungsverzögerungen, die direkt oder indirekt durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Arbeitskämpfe, Explosionen, Unfälle verursacht wurden. Darunter fallen auch die Unfähigkeit des Verkäufers, Rohstoffe, Arbeitskräfte, Kraftstoffe oder Maschinenteile zu beschaffen, Strom- oder Maschinenausfall, behördliche Maßnahmen, Verbote oder Vorschriften oder andere Gründe außerhalb der Kontrolle des Verkäufers, unabhängig davon, ob diese den aufgezählten ähnlich oder unähnlich sind.
18. ABTRETUNG
Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, einen Teil seiner Verpflichtungen an eine Partei weiterzuvergeben oder alle seine Rechte und Pflichten an eine Rechtspersönlichkeit abzutreten, mit der sie verbunden ist, in die sie aufgehen oder mit der sie fusioniert werden soll oder von der sie bzw. alle oder im Wesentlichen alle ihre Vermögenswerte erworben werden sollen.
19. EXPORT
Wenn die Produkte exportiert werden sollen, unterliegt diese Vereinbarung der Fähigkeit des Verkäufers, innerhalb eines angemessenen Zeitraums Exportlizenzen und andere erforderliche Papiere zu erhalten. Der Käufer stellt alle Konsular- und Zollerklärungen aus und übernimmt die Verantwortung für Bußgelder, die sich aus Fehlern oder Auslassungen ergeben. Der Käufer verpflichtet sich, die Produkte, Waren oder Artikel, die die Produkte enthalten, nicht zu reexportieren, wenn der Reexport gegen US-Exportgesetze verstoßen würde.
20. GELTENDES RECHT
Dieses Angebot und alle nachfolgenden Vereinbarungen in Bezug auf den Verkauf der Produkte unterliegen den Gesetzen des Staates Illinois (ungeachtet der dort geltenden gesetzlichen Regelungen bezüglich konkurrierender Rechtsordnungen). Die Parteien vereinbaren, dass Gerichtsbarkeit und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit den Produkten ergeben, ausschließlich bei den staatlichen oder bundesstaatlichen Gerichten in McHenry County, Illinois, USA liegen. Im Falle eines daraus resultierenden Rechtsstreits hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung angemessener Anwaltsgebühren, Kosten und Auslagen, die bei der Durchsetzung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung entstanden sind.
21. VERZICHTSERKLÄRUNG
Die Verzichtserklärung des Verkäufers auf Rechtsmittel bei einem Verstoß gegen diese Geschäftsbedingungen gilt nicht für andere Verstöße, und die Nichtausübung von Rechten, die sich aus einem solchen ergeben, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht, das zu einem späteren Zeitpunkt ausgeübt werden kann.
22. SALVATORISCHE KLAUSEL
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen gegen geltende Gesetze, Verordnungen oder Rechtsnormen verstößt, ist diese Bestimmung im Umfang eines solchen Verstoßes unwirksam, ohne dass eine andere Bestimmung ungültig wird.
23. GESAMTVEREINBARUNG
Das Angebot des Verkäufers, die Auftragsbestätigung des Verkäufers und die technischen Daten stellen die gesamten endgültigen, vollständigen und ausschließlichen Vertragsbedingungen dar, in dem alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Verhandlungen in Bezug auf den Gegenstand enthalten sind. Ohne den Umfang möglicher Vereinbarungen einzuschränken, gilt, dass die Bestellung des Käufers ausnahmslos alle hierin enthaltenen Bedingungen berücksichtigt, ungeachtet von Bestellformularen des Käufers, die zusätzliche oder anderslautende Bedingungen enthalten. Eine Bestätigung einer Bestellung des Käufers durch den Verkäufer oder ein Hinweis des Verkäufers auf eine solche oder eine Leistung des Verkäufers im Rahmen einer solchen gilt nicht als Annahme derartiger zusätzlicher oder anderslautender Bedingungen durch den Verkäufer. Im Falle einer schriftlichen Anfrage des Käufers nach zusätzlichen oder anderslautenden Bedingungen bedürfen entsprechende Änderungen an diesen Bedingungen der Schriftform und müssen von einem Vertreter des Verkäufers unterzeichnet sein.
24. LAGERUNG VON WERKZEUGEN
Der Käufer darf kundenspezifische Herstellungswerkzeuge des Käufers in der Einrichtung des Verkäufers lagern, vorausgesetzt, dass, wenn diese Werkzeuge des Käufers für einen Zeitraum von 12 Monaten inaktiv sind, der Käufer eine Lagergebühr von 500 USD für einen Zeitraum von 12 Monaten der Inaktivität zahlt. Wenn die Werkzeuge des Käufers für einen nachfolgenden Zeitraum von 12 Monaten inaktiv sind, gelten diese Werkzeuge des Käufers als aufgegeben, und der Verkäufer hat das Recht, nach eigenem Ermessen darüber zu verfügen.